﻿Artikel: 1     Lizenz
Dem Lizenznehmer wird das Recht gewährt, diese Software zu benutzen, einschließlich der Informationen, die auf der CD-ROM, in der Bedienungsanleitung und gegebenenfalls weiteren dem Lizenznehmer gelieferten Medien (insgesamt als "Software" bezeichnet) aufgezeichnet oder beschrieben sind. Aber alle geltenden Rechte hinsichtlich Copyright und geistiges Eigentum an der Software können an den Lizenznehmer nicht übertragen werden.

Artikel 2   Benutzung durch Dritte
Der Lizenznehmer hat -  egal ob kostenlos oder gegen Entgelt - nicht das Recht, das Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen oder Dritten zu erlauben, die Software zu benutzen oder zu kopieren.

Artikel 3    Beschränkungen hinsichtlich des Kopierens der Software
Dem Lizenznehmer ist ausschließlich für Sicherungszwecke gestattet, eine einzige komplette oder teilweise Kopie der Software zu erstellen.

Artikel: 4     Computer
Dem Lizenznehmer ist gestattet, die Software auf mehr als einem Computer zu installieren und zu nutzen, sofern die Computer dem Lizenznehmer gehören oder von ihm verwaltet werden. Solche Verwendung ist aber auf Anwendungen beschränkt, die sich auf das Display oder den Projektor beziehen.

Artikel 5    Rückentwicklung, Dekompilierung oder Disassemblierung
Der Lizenznehmer darf die Software nicht rückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren. Panasonic gewährt keine Garantie bei Defekten in der Software, wenn diese dadurch verursacht worden sind, dass der  Lizenznehmer die Software rückentwickelt, dekompiliert oder disassembliert hat.
Ferner sind Panasonic oder seine Vertriebsfirmen oder Händler nicht verantwortlich für Schäden, die der Lizenznehmer davonträgt, weil er die Software rückentwickelt, dekompiliert oder disassembliert hat.

Artikel 6     Kundendienst
Wenn bei der Benutzung der Software durch den Lizenznehmer Probleme auftreten, sollte der Lizenznehmer Panasonic telefonisch oder schriftlich darüber informieren. Panasonic ergreift Maßnahmen, den Lizenznehmer darüber zu informieren, ob es sich bei dem Problem um einen bekannten Fehler (""Bug"") handelt oder ob die Art und Weise, wie die Software verwendet wird, geändert werden sollte.
Ferner kann die Software jederzeit ohne Vorankündigung überarbeitet werden.

Artikel: 7    Schadensersatz
Panasonics Verantwortlichkeit in Bezug auf diese Software wird durch die Bestimmungen begrenzt , die in Artikel 6 dieses Dokuments ausgeführt sind.
Panasonic oder seine Vertriebsfirmen oder Händler sind nicht verantwortlich oder haftbar für Schäden, die der Lizenznehmer direkt oder durch Ansprüche Dritter  davonträgt, wenn diese Schäden aus der Benutzung oder in Verbindung mit der Benutzung der Software durch den Lizenznehmer entstehen.
Außerdem bietet Panasonic absolut keine Gewähr für die Verwendung dieser Software für andere Zwecke als Anwendungen in Verbindung mit dem Display oder dem Projektor, mit dem diese Software geliefert wurde.

Artikel 8   Ausfuhrkontrolle
Der Lizenznehmer sagt zu, dass die Software nicht in ein anderes Land versendet, transferiert oder exportiert oder auf eine Weise benutzt wird, so dass dadurch gegen den Export Administration Act der Vereinigten Staaten von Amerika oder andere geltende Ausfuhrgesetze, Beschränkungen oder Vorschriften (insgesamt als "Ausfuhrgesetze" bezeichnet) verstoßen wird. Und im Falle, dass die Software laut Ausfuhrgesetzen als ein der Exportkontrolle unterliegender Artikel gilt, erklärt und garantiert der Lizenznehmer, dass er kein Bürger eines unter einem Embargo stehenden Landes (insbesondere Iran, Syrien, Sudan, Kuba und Nordkorea) ist oder sich dort aufhält, und dass es dem Lizenznehmer auch nicht anderweitig durch Ausfuhrgesetze verboten ist, die Software zu erhalten. Alle Rechte zur Nutzung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verwirkt werden, falls der Lizenznehmer sich nicht an die Bestimmungen in diesem Vertrag hält.
